Die Ergänzungswahl für die Amtsperiode 2022/2025 wird am 13. Februar 2022 stattfinden. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 31. Dezember 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die Gemeindekanzlei hat an diesem Morgen geöffnet. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass dabei jede stimmberechtigte Einwohnerin und jeder Stimmberechtige Einwohner gültige Stimmen erhalten und somit gewählt werden kann.
Ergänzungswahl Ersatzmitglied Wahlbüro
Mitteilung vom