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Ergebnisse Gesamterneuerungswahlen

Mitteilung vom

Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammans vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/25; 1. Wahlgang

Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats:

Gewählt sind:

- Koch Vollenweider Silvia (bisher)                255

- Silvestri Gian Carlo (bisher)                         253

- Camenisch Christian (bisher)                      247

- Berger Thomas (neu)                                  208

- Erismann Michael                                        207

Absolutes Mehr: 138

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

 

Wahl des Gemeindeammanns:

Gewählt ist:

- Silvestri Gian Carlo (bisher)                         236

Absolutes Mehr: 137

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

 

Wahl des Vizeammanns:

Gewählt ist:

- Koch Vollenweider Silvia (neu)                   226

Absolutes Mehr: 133

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

 

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl
oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

 

 

Ergebnis der Wahl für ein Mitglied der Finanzkommission vom 26. September 2021; 1. Wahlgang

Absolutes Mehr: 38; Es wurden 75 vereinzelt, gültige Stimmen abgegeben. Davon hat kein/e Kandidat/in mehr als zwanzig Stimmen erhalten. Somit wurde im 1. Wahlgang niemand gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der 2. Wahlgang am 28. November 2021 statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h bis am Mittwoch, 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl
oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

 

 

 

Ergebnis der Wahl für zwei Mitglieder Wahlbüro vom 26. September 2021; 1. Wahlgang

Wahl von 2 Mitglieder Wahlbüro:

Gewählt sind:

- Enderli Fritz (bisher)                         166

- Christen Patricia (bisher)                 132

Absolutes Mehr: 121

Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.

 

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl
oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

 

 

 

Ergebnis der Wahl für zwei Ersatzmitglieder Wahlbüro vom 26. September 2021; 1. Wahlgang

 

Wahl von 2 Ersatzmitglieder Wahlbüro:

Gewählt ist:

- Koch Elisabetha (neu)                     88

Absolutes Mehr: 76

Im 1. Wahlgang wurden nicht alle Sitze besetzt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am
28. November 2021 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl
oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

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