Büttikon Panorama
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Erläuterungen des Gemeinderats Büttikon zu den publizierten Stromtarifen 2024

Mitteilung vom

Der Gemeinderat ist für den Stromeinkauf der Elektra zuständig und hat bisher die Energie alle zwei Jahre im Sommer für die zwei Folgejahre beschafft. Dies in der erwarteten Verbrauchshöhe zu fixen Preisen.

Während Jahren konnten die Büttiker mit dieser Strategie von sehr tiefen Strompreisen profitieren.

Ab Ende 2021 gab es preistreibende Entwicklungen wie den Kohle- und Atomausstieg in Deutschland, Revisionen von Kernkraftanlagen in Frankreich sowie den Krieg in der Ukraine, welche so nicht vorhersehbar waren. Dies stellte den Gemeinderat im Sommer 2022 vor eine schwierige Ausgangslage. Mit externer Unterstützung kam er zum Schluss, die Energie zukünftig in Tranchen einzukaufen, um kurzfristige Schwankungen auszugleichen.

Die Verkaufspreise 2023 wurden mit zu tief kalkulierten Energie-Einkaufspreisen berechnet. Das in der Abstimmungsbroschüre publizierte Budget der Elektra basierte ebenfalls auf zu optimistischen Zahlen. Anlässlich der Wintergemeinde 2022 wurde die Bevölkerung über diesen Fehler aufgeklärt und das Budget entsprechend angepasst. Der Gemeinderat hat sich für diesen Fehler entschuldigt und die Bevölkerung das korrigierte Budget genehmigt.

Den Teilnehmenden an der Wintergemeinde 2022 wurde offengelegt, dass die Strompreise 2023 nur moderat steigen, dafür aber ein massiver Preisanstieg, bis Faktor drei im Jahr 2024, zu tragen ist. 

Diese Prognose ist nun leider eingetroffen. Uns ist bewusst, dass dies einige Haushalte finanziell schwer belasten wird. Der Gemeinderat bittet für diese unangenehme Situation um Verständnis. Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass der durchschnittliche Strompreis der Jahre 2023 und 2024 in Büttikon ein mit anderen Gemeinden im Kanton Aargau und in der Schweiz vergleichbares Preisniveau ergibt. 

Wie Experten erwarten, zeichnet sich mittelfristig eine Entspannung dieser Situation ab. Es wird erwartet, dass ab dem Jahr 2025 die Strompreise wieder gesenkt werden können. Vorausgesetzt es kommt zu keinen unvorhergesehenen Ereignissen.

Die Elektra Büttikon ist aktuell verschuldet. Gemäss gesetzlichen Vorgaben ist sie verpflichtet, die Unterdeckung innerhalb gesetzlich festgelegter Frist wieder auszugleichen.

Inskünftig wird der Gemeinderat durch einen externen Dienstleister in der Preisfindung sowie in buchhalterischen Belangen fachmännisch unterstützt. 

Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für das ihm entgegengebrachte Verständnis.

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