Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates niemand gewählt wurde, wurde auf Sonntag, 09. Februar 2025 ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 04. Dezember 2024, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist keine Kandidaten angemeldet.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit der Publikation, das heisst bis Dienstag, 17. Dezember 2024, 12.00 Uhr, einzureichen (§ 33 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100)). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.