Büttikon Panorama
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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates; 2. Wahlgang

Mitteilung vom

Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates niemand gewählt wurde, wurde auf Sonntag, 09. Februar 2025 ein zweiter Wahlgang angesetzt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 04. Dezember 2024, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wurde. Es wurden innert dieser Frist keine Kandidaten angemeldet.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit der Publikation, das heisst bis Dienstag, 17. Dezember 2024, 12.00 Uhr, einzureichen (§ 33 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100)). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Weihnachten

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage vom Dienstag, 24. Dezember bis Freitag, 03. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 06. Januar 2025 sind die Schalter wieder zu den ordentlichen Bürozeiten geöffnet.

Für dringende zivilstandsamtliche Notfälle (Pikettdienst bei Todesfällen) erreichen Sie den Gemeindeschreiber Lukas Isler unter 056 534 08 35.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend