Die Ersatzmitglieder des Wahlbüros konnte zusammen mit den Gesamterneuerungswahlen nicht komplettiert werden. Somit ist für den einen noch zu vergebenden Sitz für den Rest der Amtsperiode 2021/24 eine Ergänzungswahl nach den Regeln des ersten Wahlgangs durchzuführen.
Da während der gesetzlichen Frist keine Kandidatur eingegangen ist, muss eine Wahl an der Urne durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat die Urnenwahl auf 28. November 2021 festgelegt. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass dabei jede stimmberechtigte Einwohnerin und jeder Stimmberechtige Einwohner gültige Stimmen erhalten und somit gewählt werden kann.