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Gesamterneuerungswahlen der Kommissionen, 1. Wahlgang vom 28. September 2025 / Bekanntgabe der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Nachnomination

Mitteilung vom

Gestützt auf § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird zur Kenntnis gebracht, dass innert gültiger Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden:

 

Finanzkommission (3 Mitglieder)

  • Schramm Corinne, 1967, von Arni BE, Sarmenstorferstrasse 16, parteilos, bisher

  • Mohler Amanda, 1985, von Diegten BL, Buechwaldstrasse 1, parteilos, neu

  • Nübling Yves, 1984, von Schönenwerd SO, Untere Brünishalde 13, parteilos, neu

  • Sax Tanja, 1983, von Büttikon AG, Sarmenstorferstrasse 9b, parteilos, neu

 

Steuerkommission (3 Mitglieder)

  • Angstmann Christian, 1976, von Berikon AG, Büelisackerstrasse 6, parteilos, bisher

  • Wullschleger Raphael, 1985, von Zofingen AG, Panoramastrasse 38, parteilos, bisher

  • Damjanovic Milena, 1984, von Zürich ZH, Obere Brünishalde 26, parteilos, neu

  • Kutter Christian, 1979, von Homburg TG, Sarmenstorferstrasse 9c, parteilos, neu

 

Ersatz-Mitglied Steuerkommission (1 Mitglied)

  • Hoeffleur Fabiola, 1982, von Rothenburg LU, Wohlerstrasse 10, parteilos, neu

 

Stimmenzähler (2 Mitglieder)

  • Christen Patricia, 1967, von Madiswil BE und Tujetsch GR, Sarmenstorferstrasse 3, parteilos, bisher

  • Leuthard Gabi, 1985, von Merenschwand AG, Hilfikerstrasse 4, parteilos, neu

 

Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

  • Sax Raffael, 2000, von Büttikon AG, Brunnäcker 3, parteilos, bisher

  • Sax Yvonne, 1980, von Büttikon AG, Villmergerstrasse 11, parteilos, neu

 

Da die Anzahl der Kandidierenden für die Wahl des Ersatz-Mitglied Steuerkommission sowie der Stimmenzähler und der Stimmenzähler-Ersatzmitglieder der Anzahl der zu wählende Mitglieder entspricht, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.