Gestützt auf § 30 a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird zur Kenntnis gebracht, dass innert gültiger Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden:
Finanzkommission (3 Mitglieder)
Schramm Corinne, 1967, von Arni BE, Sarmenstorferstrasse 16, parteilos, bisher
Mohler Amanda, 1985, von Diegten BL, Buechwaldstrasse 1, parteilos, neu
Nübling Yves, 1984, von Schönenwerd SO, Untere Brünishalde 13, parteilos, neu
Sax Tanja, 1983, von Büttikon AG, Sarmenstorferstrasse 9b, parteilos, neu
Steuerkommission (3 Mitglieder)
Angstmann Christian, 1976, von Berikon AG, Büelisackerstrasse 6, parteilos, bisher
Wullschleger Raphael, 1985, von Zofingen AG, Panoramastrasse 38, parteilos, bisher
Damjanovic Milena, 1984, von Zürich ZH, Obere Brünishalde 26, parteilos, neu
Kutter Christian, 1979, von Homburg TG, Sarmenstorferstrasse 9c, parteilos, neu
Ersatz-Mitglied Steuerkommission (1 Mitglied)
Hoeffleur Fabiola, 1982, von Rothenburg LU, Wohlerstrasse 10, parteilos, neu
Stimmenzähler (2 Mitglieder)
Christen Patricia, 1967, von Madiswil BE und Tujetsch GR, Sarmenstorferstrasse 3, parteilos, bisher
Leuthard Gabi, 1985, von Merenschwand AG, Hilfikerstrasse 4, parteilos, neu
Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)
Sax Raffael, 2000, von Büttikon AG, Brunnäcker 3, parteilos, bisher
Sax Yvonne, 1980, von Büttikon AG, Villmergerstrasse 11, parteilos, neu
Da die Anzahl der Kandidierenden für die Wahl des Ersatz-Mitglied Steuerkommission sowie der Stimmenzähler und der Stimmenzähler-Ersatzmitglieder der Anzahl der zu wählende Mitglieder entspricht, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).