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Gesamterneuerungswahlen von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2026/2029; 1. Wahlgang vom 28. September 2025 / Bekanntgabe der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten

Mitteilung vom

Gestützt auf § 29a Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird zur Kenntnis gebracht, dass innert gültiger Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden:

 

Gemeinderat (5 Mitglieder)

  • Camenisch Christian, 1967, von Ilanz/Glion GR, Bollstrasse 48, parteilos, bisher

  • Berger Thomas, 1968, von Sennwald-Salez SG, Panoramastrasse 48, parteilos, bisher

  • Erismann Michael, 1983, von Zürich ZH und Beinwil am See AG, Im Letten 5, parteilos, bisher

  • Widmer-Hübscher Désirée, 1985, von Dottikon AG und Werthenstein LU, Buechwaldstrasse 5, parteilos, bisher

  • Hiebl Markus, 1964 von Grindelwald BE, Buechwaldstrasse 3, parteilos, neu

  • Koch-Kessler Elisabetha, 1982, von Schübelbach SZ, Baumgartenstrasse 8b, parteilos, neu

 

Gemeindeammann

  • Berger Thomas, 1968, von Sennwald-Salez SG, Panoramastrasse 48, parteilos, neu

 

Vizeammann

  • Erismann Michael, 1983, von Zürich ZH und Beinwil am See AG, Im Letten 5, parteilos, neu

 

Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann und den Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich, d.h. es findet auf jeden Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Diese Urnenwahl findet am 28. September 2025 statt.

 

Hinweis:

Es sind nicht nur die oben aufgeführte Personen wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann sind nur gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 1 GPR).

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