Mitteilung vom
Veränderungen bei der Hundehaltung (Todesfall, neuer Hund usw.) sind meldepflichtig. Die betroffenen Einwohner werden gebeten, allfällige Änderungen der Gemeindekanzlei, Telefon 056 618 70 50, E-Mail kanzlei@buettikon.ch, und bei der AMICUS-Datenbank (www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100), zu melden. Anfang Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuern 2021/22 verschickt. Die Taxe beträgt unverändert CHF 120.00 pro Hund.