Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen melden, um sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhalten Sie von Amicus den Hundeausweis. Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Haltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2024 bis April 2025) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Gemeindeverwaltung, 056 618 70 50 oder kanzlei@buettikon.ch, zu melden.
Hundekontrolle
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