Anfangs Mai erhalten alle bereits registrierten Hundehalter für die Periode vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 eine Rechnung für die Hundetaxe. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, wird um entsprechende Meldung gebeten.
Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund und bleibt unverändert. Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter anfangs Mai für die Periode vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 eine entsprechende Rechnung.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei AMICUS zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis am 30. April 2022 vorzunehmen. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, bitten wir ebenfalls um entsprechende Meldung an die Gemeindeverwaltung Büttikon (kanzlei@buettikon.ch / 056 618 70 50).