Der Regierungsrat stellt sicher, dass für die Verteilung der Prämienverbilligung 2022 die zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht verteilt werden. Das Verfahren für die individuelle Prämienverbilligung startet ab September 2021. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2019 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2021. Wer keinen Code erhalten hat, kann ab Oktober 2021 den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv online bestellen. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren können ebenfalls auf der Website www.sva-ag.ch/pv eingeholt werden.
Krankenkassenprämienverbilligung 2022
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