Büttikon Panorama
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Leinenpflicht für Hunde

Mitteilung vom

Gemäss Polizeireglement ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Insbesondere vom 01. April bis 31. Juli gilt gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht.  Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht. Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an diese Gesetzesbestimmung zu halten.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Über die Sommerferien werden die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wiederum reduziert. Vom 08. Juli bis 09. August 2024 bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können vorgängig direkt mit den Mitarbeitern vereinbart werden (056 618 70 50). Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen Ihnen sonnenreiche und erholsame Sommerferien!

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend