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Leinenpflicht für Hunde

Mitteilung vom

Gemäss Polizeireglement ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Insbesondere vom 01. April bis 31. Juli gilt gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht.  Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht. Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an diese Gesetzesbestimmung zu halten.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen. Bei dringenden zivilstandsamtlichen Notfällen (Todesfälle) kontaktieren Sie bitte den Gemeindeschreiber Lukas Isler (056 534 08 35). Gemeinderat und Verwaltung danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen entspannte und gesellige Festtage.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.