Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2020 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2022. Wer keinen Code erhält, kann den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv online bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung benötigen Sie zudem Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle Büttikon (Tel. 056 618 70 50, kanzlei@buettikon.ch) oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2022 ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2023 stellen. Für weitere Einzelheiten wird auf www.sva-ag.ch/pv verwiesen.
Krankenkassenprämienverbilligung 2023
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