In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024. Diese Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird Ihnen angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt bzw. Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben worden sind. Ein allfälliger Fehlbetrag ist bis 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich. Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 5 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (Fr. 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Umtriebsgebühr von Fr. 100.00 verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten). Der Gemeinderat dankt für die rechtzeitige Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern bis zum 31. Oktober 2024.
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