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Verfallsanzeigen für Kantons- und Gemeindesteuern 2025

Mitteilung vom

Im September werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025 versendet. Eine Verfallanzeige stellt keine Rechnung oder Mahnung, sondern eine Erinnrung dar. Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem persönlichen Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2025 zahlbar. Falls Sie einen Zahlungsaufschub benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Abteilung Steuern (056 618 70 50 / steueramt@buettikon.ch).

Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, verlangen Sie bei der Abteilung Steuern eine Anpassung. Offene Steuerforderungen werden gemahnt und auch für provisorische Steuern kann die Betreibung eingeleitet werden. Gemäss § 227 Abs. 2 Steuergesetz des Kantons Aargau wird im Bezugsverfahren eine Mahngebühr und zusätzlich eine Gebühr für die Umtriebe im Falle einer Betreibung erhoben. Zudem gelten gemäss § 223a Abs. 3 StG ab Fälligkeitsdatum die ordentlichen Verzugszinsen von 5.0%. Der Gemeinderat dankt allen, die ihre Steuern pünktlich bezahlen.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.