Ab dem Mittwoch, 04. März 2026 wird das Grüngut wieder wöchentlich eingesammelt. Spezielle Sammeltage (Feiertage) können Sie dem Abfallkalender entnehmen, welcher auch auf der Homepage www.buettikon.ch einsehbar ist. Für die Grüngutabfuhr zugelassen sind nachfolgende Materialien: Äste, Stauden, Rasenschnitt, Unkraut aller Art, Laub, Rüstabfälle von Früchten, Gemüse, Obst und Nüsse, Kaffee- und Teesatz inkl. Papierfilter, Wurzelstöcke, Schwemmholz, Schnittblumen und Topfpflanzen ohne Behälter, unbehandelte Rinde, Haustiermist, Trester, alle pflanzlichen Gartenabfälle, verbrauchte Topfpflanzenerde, Federn, Haare, Baum-, Hecken- und Rebschnitt, Sägemehl und Hobelspäne von unbehandeltem Holz, verdorbenes Silage, verdorbenes Gras, Schilf, pflanzliche Grabkränze ohne Wickeldraht und Bänder, Speisereste. Nicht zugelassene Materialien sind: Kunststoffe aller Art (Styropor, PVC, PP usw.), PET-Flaschen, Altpapier, Beschichtete Papiersäcke, Kannen, Kanister, Container, Körbe, Gebinde, Flaschenkorken, Holz mit Farb- und Lackrückständen, Eisenbahnschwellen, Asche jeglicher Art, Hundekot und Katzenstreu, Wischgut von Strassen, Schlamm aus Strassen- und anderen Schächten, Metalle, Drähte, Steine, Glas, Sperrgut, Tennis- und Golfbälle, Textilien und Putzfäden, Tontöpfe, Geschirr usw., Spritzmittel und -rückstände, Mineral- und Speiseöle.
Grüngutabfuhr
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