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Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Mitteilung vom

Basierend auf der Lagebeurteilung der Abteilung Wald und der Aargauischen Gebäudeversicherung senkt der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr in seinem Gebiet per 27. August 2026 um 12.00 Uhr von Stufe 5 auf Stufe 4 (grosse Gefahr). Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleibt bestehen. Der Militärdirektor hebt das absolute Feuerverbot im Freien sowie das Feuerwerksverbot auf. Für Feuerwerke gelten somit wieder die kommunalen Bestimmungen, die in der Regel eine Bewilligung erfordern.

Gemeindeverwaltung

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