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Benützung gemeindeeigener Einrichtungen und Geräte

Mitteilung vom

Der Gemeinderat musste in letzter Zeit feststellen, dass gemeindeeigene Einrichtungen und Geräte teilweise ohne vorgängige Absprache für private Zwecke genutzt werden. Dies betrifft insbesondere auch die gemeindeeigenen Kühlschränke und Kühlmöglichkeiten beim Schulhaus.

Der Gemeinderat weist deshalb darauf hin, dass gemeindeeigene Einrichtungen, Geräte und Gegenstände grundsätzlich nicht ohne vorgängige Zustimmung der Gemeinde für private Zwecke genutzt werden dürfen. Die Einlagerung von Lebensmitteln, Getränken oder anderen Gegenständen in gemeindeeigenen Kühlschränken durch Dritte ist entsprechend vorgängig mit der Gemeindeverwaltung abzusprechen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und die Beachtung dieser Regelung.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 11.30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich.