Der Gemeinderat musste in letzter Zeit feststellen, dass gemeindeeigene Einrichtungen und Geräte teilweise ohne vorgängige Absprache für private Zwecke genutzt werden. Dies betrifft insbesondere auch die gemeindeeigenen Kühlschränke und Kühlmöglichkeiten beim Schulhaus.
Der Gemeinderat weist deshalb darauf hin, dass gemeindeeigene Einrichtungen, Geräte und Gegenstände grundsätzlich nicht ohne vorgängige Zustimmung der Gemeinde für private Zwecke genutzt werden dürfen. Die Einlagerung von Lebensmitteln, Getränken oder anderen Gegenständen in gemeindeeigenen Kühlschränken durch Dritte ist entsprechend vorgängig mit der Gemeindeverwaltung abzusprechen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und die Beachtung dieser Regelung.