Die Öl-, Gas- und Holzfeuerungsanlagen müssen alle 2 Jahre auf ihre Emissionswerte kontrolliert werden, die Messperioden sind nach Kalenderjahren eingeteilt. Bis Ende 2019 sind turnusgemäss sämtliche Feuerungsanlagen in der Gemeinde Büttikon an der Reihe. Die Feuerungskontrolle kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder durch zugelassene Messpersonen einer Servicefirma durchgeführt werden.
Führt der amtliche Feuerungskontrolleur der Gemeinde die Kontrollmessung durch (Herr Hansruedi Breitschmid, Ehrunsbachstrasse 4, 5610 Wohlen, Telefon 056 622 04 27), so werden den Anlagebesitzern gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 31. Oktober 2005 folgende Kosten verrechnet (exkl. MWST):
- 1- stufiger Brenner: Fr. 70.- bei Barzahlung, Fr. 75.- auf Rechnung
- 2- stufiger Brenner: Fr. 90.-bei Barzahlung Fr. 95.- auf Rechnung
Führt eine Servicefirma die Kontrollmessung durch, so hat diese das Rapportformular bis spätestens 30. November 2019 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde einzureichen. Die Servicefirma muss der kant. Koordinationsstelle eine Administrationsgebühr von Fr. 43.- pro Anlage bezahlen (inkl. MWST). Der amtliche Feuerungskontrolleur ist berechtigt, bei den durch Servicefirmen kontrollierten Anlagen (für den Anlagebesitzer kostenlose) Stichprobemessungen durchzuführen. Dieser führt auch automatisch die Kontrollmessungen durch, wenn keine fristgerechte Meldung an den amtlichen Feuerungskontrolleur erfolgt.
Die betroffenen Anlagebesitzer werden gebeten, die Feuerungskontrolle fristgerecht zu veranlassen.
Wir danken für das Verständnis und bitten um Kenntnisnahme.