Büttikon Panorama
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Meldepflicht Vermieter

Mitteilung vom

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März steht vor der Tür. Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkotrolle zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerkontrolle@buettikon.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend