Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 folgender Behörden und Kommissionen statt:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeammann und Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 2 Mitglieder als Stimmenzähler und 2 Mitglieder als Stimmenzähler-Ersatz (Wahlbüro)
- 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Die Aufgaben der Schulpflege gehen aufgrund des Volksentscheids vom 27. September 2020 über die Neuorganisation der kommunalen Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige kommunale Schulbehörde wird deshalb Ende dieses Jahres aufgehoben.
Wahlvorschläge sind nach §29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Büttikon bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen. Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidaten kann ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Werden bei den Gemeindekommissionen (Finanzkommission, Stimmenzähler/Wahlbüro, Steuerkommission) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefirst von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet in jedem Fall an der Urne statt (§ 30b GPR). Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.