Für die nachfolgend aufgeführten Gemeindekommissionen wurden während der Anmeldefrist weniger oder gleich viele Wahlvorschläge eingereicht, wie Sitze zu vergeben sind. Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wurde daher mit der amtlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Da die Anzahl nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:
als Mitglied der Steuerkommission (3 Sitze)
- Angstmann Christian, 1976, Büelisackerstrasse 6, bisher
- Hödl Robert, 1959, Chalacherstrasse 15, bisher
- Koch René, 1963, Sarmenstorferstrasse 10b, bisher
als Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
- Wullschleger Raphael, 1985, Buechwaldstrasse 1, bisher
als Mitglied der Finanzkommission (3 Sitze)
- Feltre Edda, 1959, Chalacherstrasse 15, neu
- Zumstein Rondina Corinne, 1979, Panoramastrasse 56, neu
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, eingeschrieben einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen.
In der Finanzkommission ist somit noch ein Sitz vakant. Können nicht alle Sitze in stiller Wahl belegt werden, ist für die noch zu vergebenden Sitze eine Wahl an der Urne durchzuführen. Die Urnenwahl findet am 26. September 2021 statt.