Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Potenziell anspruchsberechtigte Personen erhalten von der SVA Aargau einen Anmeldecode. Der Postversand der Codes erfolgt nach den Sommerferien bis am 30. September 2019. Eine automatische Zustellung erfolgt allerdings nur, wenn aufgrund der Steuerdaten ein Anspruch vermutet wird. Ein möglicher Anspruch wird anhand der definitiven Steuerveranlagung 2017 ermittelt. Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge eines späteren Zuzugs in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung.
Wer keinen Code erhält, muss sich selber aktiv darum bemühen. Der Code kann ab Oktober 2019 über die Homepage der SVA Aargau online bestellt werden.
Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2020 läuft am 31. Dezember 2019 ab. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Antrag mehr gestellt werden.