Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das ganze Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Einen Code erhalten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2018 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2020. Wer keinen Code erhält kann diesen ab Oktober 2020 unter www.sva-ag.ch bestellen.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Nach Ablauf dieser Frist kann für die Prämienverbilligung 2021 kein Antrag mehr gestellt werden.