Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Einen Code erhalten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau für das Jahr 2022 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2024. Wer keinen Code erhält kann diesen ab Oktober 2024 unter www.sva-ag.ch online bestellen.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab. Nach Ablauf dieser Frist kann für die Prämienverbilligung 2025 kein Antrag mehr gestellt werden.