Mitteilung vom
Steuerpflichtige Personen, welche die Steuererklärung 2022 mit Einreichefrist 31. März 2023 nicht bis zum 30. Juni 2023 eingereicht haben, erhalten im Juli 2023 eine kostenpflichtige Mahnung von 35 Franken. Bei einer allfälligen 2. Mahnung erhöht sich der Betrag auf 50 Franken. Gesuche für eine Fristverlängerung von natürlichen Personen können direkt online über die Homepage des Kanton Aargau gestellt werden (www.ag.ch/efristerstreckung)