Büttikon Panorama
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Steuererklärung 2022; Mahnungen

Mitteilung vom

Steuerpflichtige Personen, welche die Steuererklärung 2022 mit Einreichefrist 31. März 2023 nicht bis zum 30. Juni 2023 eingereicht haben, erhalten im Juli 2023 eine kostenpflichtige Mahnung von 35 Franken. Bei einer allfälligen 2. Mahnung erhöht sich der Betrag auf 50 Franken. Gesuche für eine Fristverlängerung von natürlichen Personen können direkt online über die Homepage des Kanton Aargau gestellt werden (www.ag.ch/efristerstreckung)

Gemeindeverwaltung

Bollstrasse 100
5619 Büttikon
Tel: 056 618 70 50
kanzlei@buettikon.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag:       09.00-11.30 Uhr/13.30-18.00 Uhr
Dienstag:     09.00-11.30 Uhr
Mittwoch:     09.00-11.30 Uhr/13.30-16.30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag:        07.30 bis 14.00 Uhr durchgehend