Ende September wurden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Darauf war ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurde. Ein allfälliger Rechnungsbetrag war bis am 31. Oktober 2021 zu begleichen. Die offenen Steuern 2021 werden im November 2021 kostenpflichtig gemahnt (Gebühr 35 Franken pro Mahnung). Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die provisorische Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Pro Betreibung werden zusätzliche Gebühren von 100 Franken erhoben. Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie daher jeweils umgehend mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf.
Steuern 2021 – Mahnungen
Mitteilung vom