In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Die Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2020 zu begleichen.
Gerne informieren wir Sie, dass im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie Massnahmen beim Bezugsverfahren aufgrund der Notverordnung des Regierungsrates umgesetzt wurden. Dies bedeutet, dass für die fällig werdenden Steuern im Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Dezember 2020 kein Verzugszins berechnet wird. Dies betrifft somit auch die prov. Steuern 2020. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass lediglich der Verzugszins für diesen befristeten Zeitraum gestoppt wurde. Das Inkassoverfahren erfolgt weiterhin ohne Einschränkungen, sofern keine Stundung eingegeben oder Ratenvereinbarung getroffen wurde. Die offenen Steuern werden deshalb im November 2020 ordentlich gemahnt, was auch Mahngebühren im Bezugsverfahren auslöst. Besteht im Januar 2021 zudem noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Ab dem 01. Januar 2021 wird dann auch der Verzugszins von 5.1 % berechnet.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu tief oder zu hoch sein, können Sie sich für eine Korrektur beim Steueramt melden. Falls Sie die provisorischen Steuern 2020 nicht fristgerecht bezahlen können oder eine Ratenvereinbarung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt beim Steueramt. Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die fristgerechten Zahlungen.