Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Kandelaber und der öffentliche Raum dazu verwendet werden eigene Signalisationen anzubringen (Tafeln, Banner, Blachen und dergleichen). Es handelt sich hierbei in den meisten Fällen um Signale, welche auf spielende Kinder hinweisen. Der Verkehr stellt eine Gefahr für Kinder und Tiere dar, was dem Gemeinderat bewusst ist, er hohes Verständnis hierfür aufbringt und an punktuellen Lösungen (wo möglich) arbeitet.
Wir weisen die Bevölkerung gleichwohl darauf hin, dass für die Signalisation auf Strassen nur die vom Bundesrat in der Signalisationsverordnung (SSV) vorgesehenen Signale verwendet werden dürfen. Dies gilt für Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und für alle dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Privatstrassen.
Der Gemeinderat kann auf Antrag hin eine Änderung der Signalisation bewilligen oder bei der zuständigen Behörde beim Kanton eine solche beantragen.
Wir bitten die Bevölkerung die privat angebrachten Signalisationen innerhalb der kommenden Tage zu entfernen. Nicht entfernte Signale werden durch die Gemeinde entfernt.