Im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst werden die Autohalter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzustellen. Für allfällige Schäden an unkorrekt parkierten Fahrzeugen, sei es durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Zudem müssen Bäume und Sträucher von den Grundeigentümern so weit zurückgeschnitten werden, dass sie auch unter Schneelast nicht in den Strassenraum hineinragen und die Schneeräumung dadurch behindern.